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Aktuelle Förderprogramme

Finden Sie interessante Ausschreibungen, Fördermöglichkeiten und Bekanntmachungen

Förderprogramme aus dem Bereich Agrarlandschaft, Bestäuberinsekten, Bienenschutz

Innovative Ideen für nachhaltigen Pflanzenschutz beim pfluglosen Anbau gesucht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, im Rahmen der Ackerbaustrategie und im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zu fördern. Gefördert werden Forschungsvorhaben zur „Entwicklung und Erprobung alternativer und neuer Pflanzenschutzverfahren in Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung sowie in Dauerkulturen unter veränderter Pflanzenschutzsituation“. Durch alternative, zuverlässig wirksame und möglichst nachhaltige Pflanzenschutzverfahren im pfluglosen Acker- und Feldgemüsebau soll die Biodiversität erhalten und gleichzeitig der Ertrag gesichert werden. Projektskizzen können bis zum 03. Februar 2025 eingereicht werden.

 

HÖFE.BILDEN.VIELFALT-Förderprogramm

Mit dem HÖFE.BILDEN.VIELFALT-Förderprogramm werden Landwirt:innen eine unkomplizierte, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt geboten.

Die Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle, um den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu beenden. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Mehrleistungen für den Naturschutz häufig jedoch nicht über den Marktpreis finanzieren. Gefördert werden ökologisch und konventionell wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die Naturschutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen wollen und für die keine öffentlichen Förderangebote zur Verfügung stehen. Stichtag zur Bewerbung ist der 15. Februar 2025.


 

BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.


Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung

  • Übergreifende Themen

  • Umweltgerechter Pflanzenbau

  • Umwelt- und tiergerechte Haltungs- und Managementsysteme

  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte, auch im Hinblick auf Ressourceneffizienz


Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.


 

BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Der ökologische Landbau ist gekennzeichnet durch seinen systemorientierten Ansatz einer besonders ressourcenschonenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsform und trägt damit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung in besonderem Maße Rechnung. Die nachhaltigen Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und ressourcenschonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger ökologischer Agrarprodukte. Daran schließt sich die ökologische Lebensmittelwirtschaft an, die die ökologischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Diese trägt in besonderem Maße zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus bei und ist Innovationstreiber für ein nachhaltiges Wirtschaften. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Zudem kann eine Förderung von Status-quo-Analysen sowie Meta-Studien zur Erreichung der Ziele erfolgen. Im Bereich der ökologischen Tierhaltung werden Projekte gefördert, die die allgemeine Weiterentwicklung der Produktionssysteme aller Produktionsrichtungen der ökologischen Tierhaltung (Wiederkäuer, kleine Wiederkäuer, Geflügel, Schweine, Bienen, Aquakultur, sonstige Tierarten) entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Themenbereiche mit detaillierten Vorgaben, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden grundsätzlich über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtline tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.


 

Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)

Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg setzen die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds fort. Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.





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